Das Erfolgskonzept für mehr Gesundheit, Leistungsfähigkeit und
Vitalität mit professioneller Betreuung und modernen Trainingsgeräten.
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Wir besuchen Sie gerne in Ihrem Unternehmen und erarbeiten ein spezifisches Programm für die betriebliche Gesundheitsförderung Ihrer Firma. Unsere Konzept zu BGF / Firmenfitness wird bereits in mehreren Firmen in Suhl und Zella-Mehlis praktiziert.
Zwischen dem Sportcenter und der BGF-Partnerfima wird ein Vertrag zur Gesundheitsförderung im Rahmen des bestehenden Gesetzes geschlossen. Die teilnehmende BGF-Firma bezuschusst das Gesundheitstraining mit bis zu 500 € pro Mitarbeiter jährlich. Über Rechnungslegung erfolgt die Abrechnung.
Diese Kosten müssen nicht versteuert werden (Erklärung für FA erhalten Sie). Die Mitarbeiter können die Einrichtung des Sportcenters nutzen.
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind nun alle Leistungen steuerbefreit, die im Leitfaden ”Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 und § 20a SGB V“ für die Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung aufgeführt sind.
Hierunter fallen insbesondere:
Maßnahmen zur Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen (Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates, z. Bsp. Rückenschulen oder Wirbelsäulengymnastik-Kurse), die Bereitstellung einer gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung, Maßnahmen zur Vermeidung psychosozialer Belastungen und Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz [z. Bsp. Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Yoga, …], gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung) und Präventivmaßnahmen für den Suchtmittelkonsum (rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz).